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Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze (ehem. G37)

Diese Untersuchung richtet sich an Arbeitnehmer, die die meiste Zeit vor dem Bildschirm eines Rechners sitzen. Mithilfe der „G37“ sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen am Computer-Arbeitsplatz möglichst früh erkannt werden. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Ihnen dies Angebot zu unterbreiten, es steht Ihnen aber frei es anzunehmen. Es handelt sich hierbei um keine Eignungsprüfung, sondern um eine gesundheitliche Vorsorgeuntersuchung.

Sollten Sie bemerken, dass sie zunehmend unter Leseschwierigkeiten bei der Arbeit am Computer leidet, gehen Sie folgendermaßen vor:

Informieren Sie zuerst Ihren Vorgesetzten. Dieser informiert den Arbeitgeber, in diesem Fall die Personalabteilung, dass Sie, der Arbeitnehmer, zunehmend unter Leseschwierigkeiten bei der Arbeit am Computer leiden. Die Personalabteilung hat einen entsprechenden CCC Sachkostenantrag zu stellen. Der Arbeitnehmer bekommt dann die Rückmeldung, dass er sich untersuchen lassen darf und im Falle einer entsprechenden Diagnose eine Zuzahlung zur Bildschirmbrille erhält.

Die Bezuschussung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille erfolgt jedoch nur auf eine ärztliche Verordnung/Attest. Das kann auch der Hausarzt verordnen, sofern er nach ArbMedVV eine fachkundige Person oder ein ähnlich versierter Mediziner ist. Der Mitarbeiter ist hier also in der Arztwahl frei. Die ärztliche Verordnung/Attest muss im Personalbüro vorgelegt werden, ansonsten ist eine Zuschusszahlung gesetzlich ausgeschlossen und die Kosten für die Bildschirmbrille vom Arbeitnehmer privat zu tragen.

Die Kosten der Untersuchung werden vom Unternehmen mit bis zu 60 € bezuschusst. Die Kosten für eine spezielle Bildschirmbrille (medizinisch notwendige Basis-Ausführung) werden mit bis zu 120 € bezuschusst, also insgesamt 180 €. Der Beleg dazu muss in der Personalabteilung eingereicht werden.

Aufpreise für “Luxusausstattungen”, wie spezielle Gläser oder modische Gestelle, trägt der Beschäftigte selbst.

Stand: 28.03.2023 – Version 2